Streit am Hof im frühen Mittelalter

Organisatoren
Matthias Becher / Alheydis Plassmann, Bonner Mittelalterzentrum, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Ort
Bonn
Land
Deutschland
Vom - Bis
23.09.2009 - 25.09.2009
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Von
Daniel Colmenero López / Lea Weitekamp, Institut für Geschichtswissenschaft, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

Die Beschäftigung mit Streit am mittelalterlichen Herrscherhof eröffnet vielfältige Zugänge zu den Grundbedingungen der damaligen Gesellschaft – diese Idee lag der internationalen Zusammenkunft zum „Streit am Hof im frühen Mittelalter“ zugrunde. Austragungsformen und -regeln des Streits lassen Strukturen der Herrschaftsausübung erkennen. Sie machen unterschiedliche Gruppierungen am Hof greifbar, der seinerseits ein lebendiges Abbild der mittelalterlichen Führungsschicht bildet. Durch die Kultur des Streitens wurden schon früh Grundbedingungen öffentlicher Auseinandersetzung abgesteckt und Konfliktlösungsstrategien etabliert. Diese Ansätze mit besonderem Schwerpunkt auf dem frühen Mittelalter weiterzuverfolgen war das Ziel der Bonner Tagung, die sich mit dem Streit an den Höfen der Spätantike, der fränkischen Herrscher sowie in Rom und Byzanz befasste.

Zunächst führte MATTHIAS BECHER (Bonn) in den Forschungsstand und die Ziele der Tagung ein. Dabei beschrieb er den mittelalterlichen Hof als einen Ort des Interessenausgleichs, an dem Entscheidungen gefällt werden mussten, die nicht zu gewaltsam ausgetragenem Streit führen durften. Notwendigerweise musste jeder Hof eine Streitkultur entwickeln, die dies verhinderte. Eine entscheidende Rolle kam dabei der Fähigkeit des Herrschers zu, solche Prozesse entsprechend zu lenken. War er dazu nicht in der Lage, wie etwa bei Kindkönigen der Fall, wurde selbst der Hof zu einem Ort ungeregelten Streits, der schließlich auch ein ganzes Reich in Unordnung oder gar Bruderkriege stürzen konnte.

Es folgte eine einleitende Sektion über Spannungsfelder an spätantiken Königshöfen, in denen die Religion zumeist eine herausragende Rolle spielte. DANIEL KÖNIG (Paris) setzte sich zunächst mit den Begriffen der religiösen Auseinandersetzung und des Hofes auseinander. Ihm zufolge kann eine Auseinandersetzung durch Beteiligte, angewandte Regeln oder vorgebrachte Argumente eine religiöse Konnotation erhalten. Der Hof könne aufgrund seiner personenverbandlichen Struktur sowohl Austragungsort des Streits sein als auch selbst – ganz oder in Teilen – zur Konfliktpartei gehören. Zu religiösen Konflikten konnte es nach König im Zuge eines Glaubenswechsels breiter Bevölkerungsschichten kommen (Systemwechsel), beim Ringen um die korrekte Glaubensvariante (interner Systemstreit) oder zwischen Anhängern verschiedener Religionen (Systemkonfrontation). Diese in der Spätantike zunehmend durch das Ineinandergreifen von politischer und religiöser Sphäre auftretenden Konflikte seien auch als Fortschritt anzusehen, da sie „stilbildend“ auf Normen und Prozesse der Konfliktaustragung einwirkten und so die Entwicklung einer Streitkultur förderten.

Auch in den Konflikten im spätantiken Vandalenreich spielte, wie ROLAND STEINACHER (Wien) zeigte, die Religion eine herausragende Rolle. Nach der Übernahme der ehemaligen römischen Provinz Afrika strebten die arianischen Vandalen die Verdrängung der katholischen Amtskirche an – ihre Religion hätten die Eroberer somit als identitätsstiftendes Merkmal in Abgrenzung zur einheimischen Oberschicht benutzt. Neben starker Anlehnung an römische Herrschaftstraditionen, so Steinacher, folgten die Vandalen dem Militarisierungstrend der Gesellschaft im spätantiken Afrika und nutzten auch militärische Kleidung als Alleinstellungsmerkmal; dies ließen zumindest archäologische Befunde vermuten. Religiöse Konfrontation sei sicherlich als ein taktisches Element vandalischer Eroberungs- und Sicherungspolitik zu werten.

ALHEYDIS PLASSMANN (Bonn) lieferte neue Interpretationsansätze für die Konflikte am ostgotischen Königshof unter Theoderich dem Großen und seinen Nachfolgern. Nicht zuletzt aufgrund der oftmals überspitzten und einseitigen Darstellung in den Quellen seien diese zumeist als religiöse Differenzen zwischen Arianern und Katholiken oder als ethnische Konflikte zwischen gotischen und römischen Fraktionen der politischen Führungsschicht wahrgenommen worden. Die nähere Betrachtung der Konfliktparteien mache allerdings, wie Plassman anhand mehrerer Beispiele veranschaulichte, von diesen traditionellen Deutungsschemata losgelöste interessens- und machtpolitische Motive sowie soziales Konfliktpotenzial greifbar. So sei von der Idee einer durchgängig progotischen und antirömischen bzw. antigotischen und prokatholischen Parteibildung am ostgotischen Königshof – und somit auch einer kontinuierlichen, eindeutigen „Streitfront“ – Abstand zu nehmen.

CASPAR EHLERS (Frankfurt am Main) untersuchte in der Sektion über den karolingischen Hof und politische Konfliktfelder das typische Spannungsfeld um die Integration neuer gentes am Fall der Sachsen. Als Indikator für die fortschreitende Integration des sächsischen Reichsteils betrachtete er die Vergabepraxis von Bischofssitzen unter Berücksichtigung „indigener“ Kandidaten. Nach der von Ehlers verwendeten Berechnungsmethode lassen sich aber nur wenige der in sächsischen Bistümern wirkenden Bischöfe tatsächlich als „einheimische“ Sachsen nachweisen. Familienverbände wie die Immedinger, die in Sachsen räumliche und personelle Herrschaftszentren etablierten und viele der sächsischen Bischöfe stellten, seien vielmehr dem fränkischen Reichsadel zuzurechnen. Auch der berühmte Stellinga-Aufstand der 840er-Jahre sei mit nur zwei „indigen sächsischen“ Bischöfen von zehn insgesamt beteiligten nicht unbedingt als „Sachsenaufstand“ zu bezeichnen.

Dem im Tagungsverlauf bereits mehrfach diskutierten Begriff des Hofes als Konfliktaustragungsort näherte sich DANIEL EICHLER (Bonn) in einer systematischen Analyse. Trotz der gegenüber spätantiken Verhältnissen stärker strukturierten Zusammenarbeit zwischen König und Großen in der Karolingerzeit warnte auch er vor der Annahme, dass es sich beim frühmittelalterlichen Herrscherhof um eine „staatliche“ Institution mit strikter Ämterverteilung gehandelt habe. Dieser müsse vielmehr als ein um die Person des Herrschers zentrierter Raum für politische Entscheidungsfindung verstanden werden – von wechselnder Zusammensetzung und stark durch persönliche Beziehungen geprägt. Dies gelte ebenso für karolingische Reichsversammlungen, denen auch zeitgenössische Quellen noch keine eindeutige Bezeichnung zugeordnet hätten. Durch den Austausch mit unterschiedlichen Beraterkreisen habe der König flexibler auf die jeweilige Konfliktsituation reagieren und zügig Entscheidungen treffen können.

Diesen flexiblen Umgang mit Konfliktsituationen konnte auch JENNIFER R. DAVIS (Washington DC) in ihrer Analyse der Streit schlichtenden Urkunden Karls des Großen herausstellen. Der dem Karolinger traditionell zuerkannte Gerechtigkeitssinn manifestiere sich nämlich nicht nur in der Kapitulariengesetzgebung, sondern auch in seiner Tätigkeit als Richter bzw. Streitschlichter. Karl habe seine umfassende Entscheidungskompetenz in Streitfällen jederzeit wahrnehmen können. Seine Interventionen seien in aller Regel stark auf die Umstände des jeweiligen Streitfalles zugeschnitten und zeigten das Bemühen des Karolingers, konkurrierende Ansprüche der Streitparteien auszugleichen. Starke Unterschiede in den vergleichend analysierten Urkunden deuten für Davis darauf hin, dass unterschiedliche Personen am Entscheidungsprozess beteiligt waren, der König mithin Entscheidungen unter Rücksichtnahme auf die konkrete Streitkonstellation traf.

Auch Karls Nachkommen versuchten Streit gerecht beizulegen – wie beispielsweise Ludwig der Deutsche, der im März 853 per Gerichtsurteil einer Schar Alemannen die demütigende Strafe des Satteltragens auferlegte. ERIC J. GOLDBERG (Cambridge, MA) schlug nach eingehender Betrachtung des Placitum vor, dass es sich bei den Vorgängen in der Pfalz Regenunto um einen weitgehend inszenierten Prozess gehandelt habe. Ludwig habe die Methoden der Justiz instrumentalisiert, um die Alemannen für seinen bevorstehenden Aquitanienfeldzug gefügig zu machen. So habe der Karolinger nicht, wie oftmals vermutet, mit der hier erstmals dokumentierten Ritualstrafe neue Wege der Streitkultur beschritten und die Konfliktlösungsstrategien der Ottonenzeit antizipiert. Die Durchsetzung seines Autoritätsanspruchs notfalls auch unter Beugung der Justiz stelle vielmehr „traditionell karolingische“ Machtpolitik dar.

Der Fall Erzbischof Ebbos von Reims, dem sich MATTHIAS SCHRÖR (Düsseldorf) widmete, macht exemplarisch verschiedene Konfliktaustragungsstrategien deutlich. Ebbo wurde 835 in einem von Ludwig dem Frommen persönlich geleiteten Prozess abgesetzt, nachdem er sich am Aufstand gegen den Kaiser im Jahr zuvor beteiligt hatte. Wie Schrör ausführte, halfen Ebbo weder sein persönliches Schuldgeständnis noch seine Kooperationsbereitschaft oder die Mittlertätigkeit der Kaiserin Judith. Möglicherweise sei Ebbo stellvertretend für mehrere Beteiligte die harte Strafe auferlegt worden. Seine Rehabilitation auf einer Synode von 840 sei wohl maßgeblich durch dessen eigenhändige Unterschrift auf dem Absetzungsschreiben von 835 verhindert worden, die zwar den versöhnungswilligen Bischöfen reversibel erschienen sein mochte, aber doch erhebliche formale Bindungswirkung entfaltet haben muss.

In karolingischer Zeit hatte der Hof wegen der Größe des Frankenreiches zunehmend die Aufgabe, Zentrum und Peripherie zu verklammern. ANDREA STIELDORF (Bonn) wies darauf hin, dass Peripherie immer in Abgrenzung zu einer nur theoretischen räumlichen Mitte definiert werden muss. Die räumliche Entfernung zwischen Herrscher und Peripherie und der seltenere Kontakt hätten Informationsdefizite und verlangsamte politische Entscheidungsprozesse zur Folge gehabt. Zum Ausgleich luden die Karolinger ihre Fürsten zu Reichsversammlungen ein oder überbrückten die Distanz durch die Einsetzung von Amtsträgern aus Familie bzw. nahem Umfeld. Grundsätzliche strukturelle Unterschiede zur „üblichen“ Konfliktaustragung am Hof lassen sich laut Stieldorf nicht konstatieren. Allerdings sei es häufiger zur Absetzung von einem oder mehreren Beteiligten gekommen.

THOMAS SCHARFF (Braunschweig) untersuchte den Charakter politischer Rituale, die die Aussöhnung zweier Streitparteien in der Karolingerzeit begleiteten. Unter anderem begegne hierbei das Leisten von Eiden bzw. ihr Bruch als wiederkehrendes Element der historiographischen Darstellung. Der Geschichtsschreiber Nithard habe beispielsweise wiederholt die Eidbrüche des Kaisers Lothar I. kritisch hervorgehoben. Ausgehend von der Beobachtung, dass auch die Geschichtsschreibung selbst sich eines gewissen Ritualismus bedient habe, um Ereignisse prägnant wiederzugeben, wertete Scharff die historiographische Erwähnung eines Eides ihrerseits als Chiffre für einen bestimmten Geschehensablauf. Hierbei zeige sich, dass die Schilderung einer einseitigen, promissorischen Eidleistung häufig zur Beschreibung eines Unterwerfungsrituals gedient habe.

Auch im weniger formalisierten Umfeld gab es eine Kultur des Streitens, der sich MARTINA GIESE (München) im Zusammenhang mit der höfischen Jagd widmete. Diese Aktivitäten boten laut Giese Raum sowohl für Deeskalation als auch für eine Zuspitzung der Aggressivität: Durch das kompetitive Gemeinschaftserlebnis der Jagd seien die Großen des Reiches vereint worden. Dennoch habe gerade das situationsbezogene hohe Risiko oft Anlass zum Ringen um das Prestige am Hof gegeben. Die Beilegung von Streit habe ebenfalls durch einen gemeinsamen Jagdausflug öffentlich kommuniziert werden können. Denn in Zeiten unkultivierter Wälder habe es eines großen Vertrauensvorschusses bedurft, um sich mit dem ehemaligen Kontrahenten in die Wildnis zu wagen.

Einen in nahezu allen Epochen wichtigen Personenkreis am Herrscherhof bildeten die königlichen Berater, die besonderes Vertrauen beim Herrscher genossen und gleichsam großen Einfluss auf ihn und seine Politik ausübten. Die Folgen ihrer persönlichen Verwicklung in Konflikte untersuchte LINDA DOHMEN (Bonn) am Beispiel der sogenannten loyalen Palastrevolution, die im Jahr 830 unter Ludwig dem Frommen ausbrach. Die Opposition seiner ehemaligen Vertrauten gegen den König und seine neuen Favoriten war ein besonderer Konfliktfall, wie Dohmen betonte: Mit den königlichen Ratgebern sei gerade jenes Gremium von Dissens betroffen gewesen, welches üblicherweise eine unerlässliche Rolle bei der Herstellung von Konsens spielte. Dies habe ernsthaften inhaltlichen Austausch und friedliche Aussöhnung erheblich erschwert und die höfische Streitkultur selbst zeitweise zum Erliegen gebracht.

Auch im Westfrankenreich unter Karl dem Kahlen gab es eine solche Streitkultur. Wie CHARLES WEST (Sheffield) ausführte, verhinderte Karl durch gezieltes Fernhalten von Streitsuchenden, durch rigorose Parteinahme sowie durch Konsens stiftende Rituale die Eskalation von Konflikten an seinem Hof. Hierbei hätten die Streitbeilegungszeremonien das nach erfolgtem Interessenausgleich wiederhergestellte Einvernehmen zwischen den Kontrahenten publiziert. Manchmal habe eine vermeintliche Versöhnungsgeste aber auch die Fortsetzung des Konflikts bedeutet – insbesondere, wenn die öffentlichkeitswirksame Geste misslang. Als Hinkmar von Laon sich trotz vorangegangener Verhandlungen dem Friedenskuss mit seinem Onkel Hinkmar von Reims verweigerte, habe das gescheiterte Versöhnungsritual lediglich die nächste Etappe des Streits eingeläutet. Es sei daher als eigenständige Form politischer Kommunikation zu betrachten.

Die dritte Sektion erweiterte das Blickfeld auf den päpstlichen sowie den kaiserlich-byzantinischen Hof und schlug gleichzeitig den Bogen zurück zu den religiösen Konflikten der Spätantike. FLORIAN HARTMANN (Rom) erklärte, dass es beim Streit an der cathedra Petri im siebten und achten Jahrhundert zumeist um den Papstthron selbst gegangen sei. Bei strittigen Papstwahlen habe die kompromissweise Einsetzung eines dritten Kandidaten offenen Konflikt verhindert und den Konkurrenten die Möglichkeit zur späteren Neukandidatur erhalten. Streit um das höchste Kirchenamt habe sich zudem in Form von Anschlägen auf amtierende Päpste geäußert. Diese seien aber eher als öffentliche Inszenierung von Dissens zu werten, beispielsweise um eine Synode zu erzwingen, und seien auch daher oft auf „wundersame“ Weise misslungen. Dass auf diese Weise der Papst die nachträgliche Deutungshoheit über das Geschehen behielt, welche in unsere Hauptquelle, den Liber pontificalis, einfloss, stelle ein grundsätzliches Hindernis für die Forschung dar.

JOCHEN JOHRENDT (München) teilte diese kritische Einschätzung des Liber pontificalis. Auch päpstliche Urkunden könnten nur bedingt als Informationsquelle in Bezug auf Streit vor und um Päpste dienen. Dennoch gebe es erkennbare strukturelle Unterschiede der im kirchlichen Umfeld stärker geregelten Streitkultur. Bei Deeskalation und Streitbeilegung hätten insbesondere die suburbikarischen Bischöfe, deren Amtszeit nicht von der päpstlichen Gunst abhängig war und die sich nahezu ständig in Rom aufhielten, eine einflussreiche Rolle gespielt. Johrendt betonte, dass mit dem kanonischen Recht Regeln der Streitaustragung zu berücksichtigen gewesen seien, die weitaus größere Bindungswirkung entfaltet hätten als in der weltlichen Politik üblich.

Weitaus stärker formalisiert als im Frankenreich und in Rom war, wie MANFRED LUCHTERHANDT (Münster) veranschaulichte, das Streitverfahren im Byzanz des 7. bis 9. Jahrhunderts. Auswärtige Gesandte wurden mit einem aufwändigen Zeremoniell empfangen, das die Bewunderung prunkvoller Architektur, Proskynese und den Austausch kostbarer Geschenke beinhaltete. Fremde Diplomaten habe man so durch die Überlegenheit des byzantinischen Kaisers einschüchtern wollen – bevor sie erst Tage später über ihr Anliegen verhandeln durften. Durch diese Strategie der Deeskalation sei versucht worden, zu forderndes Auftreten der Gesandten und folglich Streit von vornherein zu vermeiden. Die rituellen Besonderheiten seien in ihrer Verbindlichkeit einer ungeschriebenen Verfassung gleichgekommen. Luchterhandt verwies außerdem auf eine mögliche Relation zwischen politischem Bedeutungsverlust und steigendem Inszenierungsaufwand.

Im Ergebnis konnten neue Einsichten sowohl in die Funktionsweise des spätantik-frühmittelalterlichen Herrscherhofes bei der Konfliktaustragung und -beilegung als auch in typische Konfliktfelder und den Einfluss der Streitparteien gewonnen werden. Die so erarbeiteten wesentlichen Grundbedingungen frühmittelalterlicher Streitkultur bieten den Forschungen zu früheren und späteren Epochen eine ergänzende und erweiternde Perspektive.

Konferenzübersicht:

Matthias Becher (Bonn): Einführung.

I. Sektion

Daniel König (Paris): Der spätantik-frühmittelalterliche Hof als Ort der religiösen Auseinandersetzung.

Roland Steinacher (Wien): Der vandalische Königshof als Ort der öffentlichen religiösen Auseinandersetzung.

Alheydis Plassmann (Bonn): Der Hof der Ostgotenkönige als Ort der Auseinandersetzung.

II. Sektion

Caspar Ehlers (Frankfurt): Sachsen als sächsische Bischöfe. Die Kirchenpolitik der karolingischen und ottonischen Könige in einem neuen Licht.

Daniel Eichler (Bonn): Karolingische Höfe und Versammlungen – Grundvoraussetzungen.

Jennifer R. Davis (Washington DC): Charlemagne’s Settlement of Disputes.

Eric J. Goldberg (Cambridge, MA): Streit am Hof Ludwigs des Deutschen.

Matthias Schrör (Düsseldorf): Die Absetzung Ebbos von Reims im Spannungsfeld von Kirchenrecht und Politik.

Andrea Stieldorf (Bonn): Adel an der Peripherie im Streit mit dem höfischen Zentrum.

Thomas Scharff (Braunschweig): Versöhnungsgesten nach dem Streit.

Martina Giese (München): Kompetitive Aspekte höfischer Jagdaktivitäten.

Linda Dohmen (Bonn): Guter Rat ist teuer. Konflikte unter den Ratgebern des Herrschers am Beispiel der Auseinandersetzungen am Hof Ludwigs des Frommen (ca. 830).

Charles West (Sheffield): König und Große im Westfrankenreich.

III. Sektion

Florian Hartmann (Rom): Streit an der cathedra Petri oder Streit um die cathedra Petri? Konflikte in der päpstlichen Überlieferung des 8. Jahrhunderts.

Jochen Johrendt (München): Streit vor und um Päpste.

Manfred Luchterhandt (Münster): Die Ordnung des Reiches. Bau- und Bildwerke in den Konsenszeremonien des byzantinischen Kaiserhofs.


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